Dr. Michael Preusch „Sprechen Sie mit ihrer Vertrauensperson über ihre Patentenverfügung und Vorsorgevollmacht“
„Auch mit Patentenverfügung ist es für Ärzte und Angehörigen oft schwierig Entscheidungen zu treffen wenn die die Fälle nicht eindeutig definiert sind“, erklärte Dr. Michael Preusch auf der Informationsveranstaltung der CDU Ilsfeld, auf der er zusammen mit Birgit Eisenmann die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus Praxissicht erläuterte.
Der CDU Landtagsabgeordnete ist Herzchirurg und kennt etliche Fälle aus eigener beruflicher Erfahrung. Auch Birgit Eisenmann ist als Familienanwältin regelmäßig mit dem Thema Vorsorgevollmacht beschäftigt. Beide gaben den Teilnehmern Tipps wie Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten möglichst aussagekräftig gestaltet werden können. „Am besten ist es wenn Sie mit ihrer Vertrauensperson darüber sprechen was passieren soll wenn Sie nicht mehr selbständig dazu in der Lage sind zu entscheiden“, erklärte Dr. Preusch. Um Vertrauenspersonen handlungsfähig zu halten ist eine Vorsorgevollmacht wichtig. „Im Fall einer Bevollmächtigung , ist die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers nicht erforderlich“, so Eisenmann die auch erläuterte wie Vollmachten erteilt werden können, wann notarielle Beurkundungen notwendig sind und welche Befugnisse ausdrücklich bezeichnet werden müssen.