CDU Infoveranstaltung: Datenenschutz und Vereinsleben – wie passt das zusammen?
Dr. Brink erläuterte den Anwesenden nach dieser ersten „Entwarnung“ noch die Entstehung des Datenschutzes in Deutschland als Vorreiter auf diesem Gebiet. Seit Mai 2018 gilt nun die europäische Datenschutzgrundverordnung für alle Mitgliedsstaaten. Die vereinheitlichten Regelungen waren in erster Linie für europaweit tätige große Unternehmen gedacht, nicht für nur örtlich arbeitende kleine Unternehmen oder gar Vereine. Aber das Gesetz sieht vor, dass alle gleich behandelt werden. „Wenn Sie grundlegende Dinge beachten, kann Ihnen aber auch als Verein nichts passieren. Wir helfen dabei mit einem ausführlichen Ratgeber auf unserer Internetseite und stehen auch persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung“, versprach Dr. Brink. Bei der Diskussion mit den anwesenden Vereinsfunktionären wurden Fragen zur Mitgliederverwaltung, zu E-Mailabfragen und vor allem zur Veröffentlichung von Namen und Bildern gestellt. Die Fragen konnten ausführlich und verständlich von dem Landesbeauftragten beantwortet werden.